Beratung und Kosten

In der heutigen Zeit wird es immer öfter erforderlich, sich fachmännischen Rat einzuholen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei auch die Frage »Was kostet mich das?«.

 

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ist vom Einzelfall abhängig.

 

Der Anwalt muss auf der Grundlage der Informationen den Streitwert bestimmen, was in Angelegenheiten, in denen es nicht um einen »Geldbetrag« geht, die Informationsaufnahme und damit Beratung eigentlich schon voraussetzt.

 

Der Gesetzgeber hat dieses Dilemma gesehen und durch die Regelung der Erstberatung in § 34 RVG beseitigt. Diese gibt die Möglichkeit, Sachverhalte ohne Rücksicht auf den Umfang schriftlich oder mündlich abzuklären, sofern es sich beim Mandanten um einen Verbraucher handelt.

 

Dem Mandanten können dann für das erste Beratungsgespräch maximal Kosten in Höhe von EUR 190,00 + EUR 20,00 Pauschale zzgl. gesetzliche MwSt entstehen. Bis zu diesem Betrag richtet sich die Beratungsgebühr nach dem Streitwert, der vom Anwalt bestimmt wird und liegt zwischen EUR 16,50 und EUR 210,00, zu der die gesetzliche MwSt hinzukommt.

 

Der Mandant hat somit die Möglichkeit, bei überschaubaren Kosten, eine erste Überprüfung des Sachverhaltes, auch bezüglich der dann im Falle eines Tätigwerdens anfallenden Kosten durchführen zu lassen.

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